
Aus einem Studiengang, meist aber mehreren Studiengängen des gleichen Fachbereichs, die Fachschaft (= alle Studierenden des Bereiches) kann ein Fachschaftsrat (FSR) gebildet werden. Dabei können alle Studierenden der Fachschaft für den FSR kandidieren und diesen wählen.
Der Fachschaftsrat vertritt die Studierenden in fachlichen Belangen, organisiert Veranstaltungen, hilft bei Problemen im Studium, bildet ein Bindeglied zu den Dozierenden und setzt sich für die Rechte der Studierenden ein.
Fachschaftsräte bilden sich durch die Konstituierung der gewählten Mitglieder und die Wahl der Sprecher*innen und finanzverantwortlichen Person. Aber auch nicht gewählte Mitglieder können offiziell als unterstützende Mitglieder mitwirken, als kooptierte Mitglieder.
Kooptierungen werden vom Fachschaftsrat mit der Mehrheit der Mitglieder gewählt (s. § 5 Absatz 5 FSRO). Sie können nicht an Abstimmungen zu Finanzanträgen und Wahlen zu Ämtern im FSR teilnehmen. Ansonsten können sie an allen weiteren Abstimmungen und Sitzungen teilnehmen.
Falls ihr Interesse habt, meldet euch bei eurem FSR und schaut bei einer Sitzung vorbei. Die Protokolle der FSR-Sitzungen sind für euch zugänglich zu machen, dort kann man auch einen Einblick gewinnen.
Potenziell immer beim jeweiligen Fachschaftsrates. Für die Wahl ist nach Abschluss der Konstituierungen das AStA-Innenreferat verantwortlich, da der Wahlausschuss seine Tätigkeit eingestellt hat. Beim Innenreferat könnt ihr euch bei Fragen jederzeit melden.
Die Amtszeit eines Fachschaftsrates ist maximal 14 Monate lang. Grundsätzlich soll die Wahl jährlich stattfinden und bis zum 14 Monat der Konstituierung neu zusammengestellt sein. Die Wahlen finden nach in der Regel Ende November bzw. Anfang Dezember statt. Genauere Informationen gibt es, wenn die Wahlzeit näher rückt (meist ab September).
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