Ablauf der FSR-Wahl

Wichtig für die gesamte Wahl ist der Stichtag, das ist der letzte Tag der Wahl. Für die Wahl können sich die Studierenden der Fachschaft vom 35. Tag bis zum 23. Tag vor dem Stichtag aufstellen. Wenn es weniger Kandidaturen als potentielle Plätze im Fachschaftsrat gibt, wird der Zeitraum um 7 Tage verlängert. Am 14. Tag vor dem Stichtag wird die Liste der Kandidaturen veröffentlicht. WICHTIG: Ihr könnt nur für einen Fachschaftsrat kandidieren. Wenn ihr das Formular und die Einverständniserklärung ausgefüllt und abgesendet habt, erhaltet ihr eine Rückmeldung durch den Wahlausschuss (Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden).
Die Wahl findet 5 Tage statt, somit Montag bis Freitag (Freitag ist der Stichtag). Dieses Jahr muss die Wahl in Präsenz stattfinden. Das genutzte System der letzten Jahre kann nicht wieder für eine Online-Wahl genutzt werden. In der Wahlbekanntmachung findet ihr die jeweiligen Orte und Zeiten der Wahl. Für Wahlausschuss A findet die Wahl vom 04.-08.12.23, für den Wahlausschuss B findet die Wahl vom 11.-15.12.23.

Informationen zur Briefwahl

Selbstverständlich könnt ihr auch wie bei jeder politischen Wahl eine Briefwahl beantragen. Dann schicken wir euch eure Wahlzettel zu und ihr könnt diese ganz bequem ausfüllen und uns dann zukommen lassen.
Wie das geht? Schreibt uns einfach eine E-Mail an: fsrwahlen@uni-rostock.de den Betreff benennt ihr dann bitte mit „Briefwahl“ und schick uns euren vollständigen Namen mit eurer Adresse und der Matrikelnummer, außerdem teilt uns bitte eure(n) FSR(e) mit.

Wichtig: Die Briefwahl kann für den Wahlausschuss A bis zum 24.11.23 und für den Wahlausschuss B bis zum 01.12.23 beantragt werden.

Welchem Wahlausschuss sind die Fachschaftsräte zugeordnet?

Wahlausschuss A: Agrar- & Umweltwissenschaften, Romanistik, Sonderpädagogik, Philosophie, Biologie, Chemie, Physik, Elektrotechnik, Informatik, Jura, Maschinenbau, AWT, Medizin und Gesundheit
Wahlausschuss B: Anglistik/Amerikanistik, Altertum, Berufspädagogik, Bildungs- & Erziehungswissenschaften, Lehramt Bildungswissenschaften, Lehramt Sozialkunde, Wirtschaftswissenschaften, Germanistik, Geschichte, Grundschulpädagogik, Kommunikations- & Medienwissenschaften, Mathematik, Politikwissenschaften, Sozialwissenschaften, Sportwissenschaften, Theologie, Zahnmedizin

Wie wird die Auslage des Wählerverzeichnisses durchgeführt?

Das Wählerverzeichnis (WVZ) wird vom 08.11.-01.12.23 im Büro des AStA ausgelegt. Ihr könnt während der Büroöffnungszeiten Einsicht nehmen. Falls ihr gesondert eine Einsichtnahme durchführen wollt, meldet euch beim Wahlausschuss per E-Mail. Unter Angabe der Matrikelnummer überprüft der Bürodienst, ob du im WVZ verzeichnest bist. Daneben überprüfen wir das WVZ, ob alle Studiengänge richtig abgebildet und zugeordnet verzeichnet sind.

Wie groß ist ein Fachschaftsrat?

Ein Fachschaftsrat muss aus mindestens 4 Menschen bestehen. Jeder Fachschaftsrat kann aus 11 Mitgliedern bestehen, maximal aus 21 Mitgliedern. Da Anzahl an Mitgliedern zwischen 11 und 21 wird aus Anzahl der Studierenden der Fachschaft gebildet. Fiktives Rechenbeispiel: Die Fachschaft XY hat 337 Studierende. Diese Zahl wird durch 25 geteilt (1 Sitz pro 25 Studis). Das Ergebnis ist 13,48 und somit hat der Fachschaftsrat 14 mögliche Mitglieder (jeder angefangene Sitz wird gewertet).

Wie kandidiere ich für meinen Fachschaftsrat?

Die Kandidatur ist ab dem Tag der Veröffentlichung der Wahlbekanntmachung möglich. Die Kandidatur ist dann 12 Tage möglich. Die Kandidaturphase wird um 7 Tage verlängert, wenn weniger Kandidaturen als mögliche Sitze eingegangen sind. Nachfolgend könnt ihr für euren jeweiligen Fachschaftsrat kandidieren. WICHTIG: Ihr könnt nur für einen Fachschaftsrat kandidieren. Wenn ihr das Formular ausgefüllt und abgesendet habt, erhaltet ihr eine Rückmeldung durch den Wahlausschuss (Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden).

Welche Ämter gibt es im Fachschaftsrat?

Der Fachschaftsrat wird von zwei Person geleitet, entweder zwei Sprecher*innen oder einem Vorsitz und stellvertretenden Vorsitz. Daneben gibt es noch eine Person für Finanzen. Nicht zwingend notwendig, aber durchaus sinnvoll ist das Amt der stellvertretenden Person für Finanzen. Weitere Ämter gibt es nicht, es können allerdings Funktionen durch den Fachschaftsrat selbst unter den Mitgliedern vergeben werden. Das reget jeder Fachschaftsrat für sich und am besten in einer eigenen Fachschaftsordnung.